Nur ein Drittel der Lüftungsanlagen ohne Mängel

Aerosole gelten als der Hauptübertragungsweg für das Corona-Virus. In geschlossenen Räumen, in denen sich nachweislich die meisten Menschen mit dem Virus infizieren, gilt daher die goldene Regel: Lüften, Lüften, Lüften. So soll die Aerosol-Konzentration gering gehalten und das Risiko, sich mit dem Virus anzustecken, minimiert werden. In vielen Räumen, wie zum Beispiel in Schulen, Krankenhäusern, Hochhäusern oder Kaufhäusern, ist jedoch eine ordentliche Durchlüftung mit Fenstern nicht möglich oder ausreichend. Lüftungsanlagen gelten hier als Mittel der Wahl, um für ein gutes Raumklima und eine niedrige Aerosol-Konzentration zu sorgen. Die Bundesregierung hat daher bereits im Mai beschlossen, dass der Neueinbau stationärer Frischluft-Klimaanlagen in Schulen und Kitas vom Bundeswirtschaftsministerium mit bis zu 80% der Kosten gefördert wird.

TÜV: 2/3 der Lüftungsanlagen mit Mängeln

Aber jedes technische Hilfsmittel ist nur so gut wie seine Wartung. Die beste Lüftungsanlage kann zur potentiellen Viren- und Bakterienschleuder werden, wenn sie nicht richtig funktioniert. Der TÜV-Verband testet daher regelmäßig die Lüftungsanlagen in sogenannten prüfpflichtigen Gebäuden. Für das erste Pandemie-Jahr 2020 wurden nun die Ergebnisse im Baurechtsreport 2021 veröffentlicht. Das erschreckende Resultat: nur jede Dritte geprüfte Lüftungsanlage ist mängelfrei. Bei 34,2 Prozent der Anlagen beanstandeten die TÜV-Sachverständigen „wesentliche Mängel“, was einem Anstieg um 5,6 Prozentpunkte im Vergleich zum Report 2020 entspricht. Bei einem weiteren knappen Drittel wurden „geringfügige Mängel“ festgestellt.

Wartung ist das A und O

Für den Baurechtsreport wurden im Jahr 2020 von unabhängigen Sachverständigen der TÜV-Unternehmen 17.896 Lüftungsanlagen im laufenden Betrieb geprüft (plus 3.948); 2.236 wurden neu in Betrieb genommen (minus 136). Lüftungsanlagen sind – so der TÜV-Verband – ein wichtiger Bestandteil der Pandemie-Bekämpfung. Daher müssen diese, um richtig zu funktionieren, regelmäßig gewartet werden, was auch die hohe Beanstandungsquote bestätigt.

Der vollständige Baurechtsreport 2021 ist hier abrufbar.

 

 

 

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