Schon seit Oktober 2020 gelten die folgenden fünf Empfehlungen des Fachbereichs Verwaltung der Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen:
- Für eine ausreichende Frischluftzufuhr von außen sorgen.
- Das Verhältnis von Raumgröße zur Leistungsfähigkeit des Luftreingers beachten. Bei größeren Räumen mobile Luftreiniger in der Nähe der anwesenden Personen aufstellen.
- Luftreiniger mit HEPA-Filter (H13 oder H14) einsetzen.
- Eine Luftreinigung mit UV-C-Strahlung als Ergänzung zur Filtration kann sinnvoll sein.
- Eine Luftreinigung auf der Basis von Ozon, kaltem Plasma, Elektrofiltern oder Ionisation ist nicht zu empfehlen, da unerwünschte Reaktionsprodukte freigesetzt werden können.
LuftHygienePro folgt diesen Empfehlungen. Deshalb haben wir in unserer Übersicht mit Luftreinigungsgeräten ausschließlich Geräte mit HEPA-Filtern aufgeführt. Mit Geräten mit UV-C-Technik werden wir uns in Kürze beschäftigen.