Justizminister Dr. Marco Buschmann gibt in seiner Stellungnahme zum Kabinettbeschluss zum Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 zu verstehen, dass in der Ausarbeitung auf gründliche Verfahren, statt auf nächtliche Schnellschüsse gesetzt wurde.
Das Corona-Schutzkonzept für den kommenden Herbst /Winter 2022 sieht keine Lockdowns, Kontaktbeschränkungen, pauschale Schulschließungen und staatliche 3-G-oder 2-G-Regelungen vor. Auch eine allgemeine Maskenpflicht entfällt. Den Ländern werden folglich keine Schutzmaßnahmen mehr aufgezwungen, sondern ein auf die Lage angepasstes Handeln ermöglicht.
Das Grundrecht auf Bildung und die Bedürfnisse junger Menschen haben für Marco Buschmann einen ganz besonderen Stellenwert. Deshalb wird es eine Maskenpflicht an Schulen ab der fünften Klasse nur dann geben, wenn diese Maßnahme zum aufrechterhalten des Präsenzunterrichts beitragen kann.
Mehr zum Corona-Schutzkonzept finden Sie hier: Bundesministerium der Justiz