KfW-Förderung: Für kontrollierte Wohnraumlüftung gibt es Zuschüsse

Für ein gesundes Raumklima gibt es Förderprogramme und Zuschüsse. Und das ist gut so. Derzeit sind Raumluft- und Belüftungs-Konzepte, Lüftungsregeln und die dazugehörigen Geräte in aller Munde. Covid-19 und die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zwingen Geschäfts- und Privatleute, in Gebäuden und Räumen für saubere Luft zu sorgen: im Friseursalon und in der Arztpraxis, in Bussen und Bahnen ebenso wie auch im Büro. Auch für die Frischluft zuhause interessieren sich nun immer mehr Menschen und das rund um den Globus – nicht nur hier in Deutschland. In Pandemiezeiten wie dieser hat sich neben den AHA-Regeln, wie dem gewissenhaften Händewaschen, auch das regelmäßige Lüften der Wohnung etabliert. Diese Maßnahme dient nicht nur dem regelmäßigen Austausch der Raumluft, um den Sauerstoffgehalt konstant zu halten. Auch Viren, Pollen und Schadstoffe werden so turnusmäßig der eigenen vier Wände verwiesen.

Neben mobilen Geräten zum Luftaustausch kommen auch immer öfter fest installierte Großgeräte zur Wohnraumbelüftung zum Einsatz. Die Installation solcher Belüftungseinheiten ist jedoch nicht nur technisch sehr aufwändig. Oftmals liegen die Geräte preislich in solchen Dimensionen, dass sie teilweise von Otto Normalverbraucher nicht oder nur schwierig aus eigener Tasche zu bezahlen sind. Im öffentlichen Sektor hingegen spielen Investitionen für derlei technischer Updates häufig keine große Rolle.

Raumluftfilter Installation

Wohnraumbelüftung um jeden Preis?

Damit aber auch Privathaushalte in den Genuss einer ausgeklügelten und kontrollierten Wohnraumbelüftung kommen können, bietet der Staat attraktive Förderprogramme in Zusammenarbeit mit der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau. Im Angebot stehen Fördermöglichkeiten von Lüftungsanlagen, die im Rahmen von nachträglicher Installation, Sanierung oder Neubauten in Planung stehen.

Der Grundgedanke der Förderung fußt auf dem seinerzeit beschlossenen Klimapaket der Bundesregierung. Damit wurde der Weg für Förderinstrumente zur Realisierung von mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich geebnet. Im Verlauf der Planung wurden die Kriterien überarbeitet und die relevanten Förderkonditionen vereinfacht.

In der derzeit herrschenden Corona-Pandemie kommen solche Beschlüsse zur finanziellen Förderung wie gerufen, denn Geschäfte, Büros und Privatwohnungen können mit relativ geringem Aufwand zu modernen, kontrolliert belüfteten Räumen umgebaut werden.

Die Förderung für Lüftungsanlagen als Teil des Maßnahmenpakets zur energetischen Sanierung macht’s möglich:

Förderungswürdige Belüftungssysteme

An erster Stelle steht jedoch die Frage, welche Lüftungsanlagen gefördert werden können. Dazu gibt es eine eindeutige Definition: Es sind sowohl zentrale, dezentrale und auch raumweise Lüftungsanlagen förderfähig; im Rahmen der Schaffung einer energetischen Anlage auch solche mit Wärmerückgewinnung. Daneben fördert der Staat auch die Installation von bedarfsgeregelten Abluftsysteme und auch Kompaktgeräten mit Luft-/Luft-Wärmeüberträger und Abluftwärmepumpen.

Die erwähnte Wärmerückgewinnung spielt bei der Förderung eine wichtige Rolle, denn ein besonderes Augenmerk liegt auf der Menge Energie, die aus der warmen Innenluft zurückgewonnen werden kann.

Tipp: Vorausschauend und zukunftsweisend planen

Mit Blick auf die Nachhaltigkeit ist es klug, bei einem Bauvorhaben oder einer Sanierung auf den sogenannten KfW-Effizienzhaus-Standard zu achten. So sichert man beim (Um-)Bau spätere Energieeinsparungen und einen höheren Wohnkomfort. KfW-Effizienzhäuser definieren sich über unterschiedliche Kennzahlen: 115, 100, 85, 70, 55. Je niedriger der Wert, desto höher fällt der Zuschuss seitens der KfW aus. Und ganz nebenbei: desto mehr Energie kann eingespart werden.

Umbau, Ausbau und Sanierung – KfW Förderungsmöglichkeiten für Wohnraumbelüftung

Beim KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss 430“ werden im Falle eines Ausbaus oder Umbaus bzw. einer Sanierung der Wohnraumbelüftung Investitionszuschüsse gewährt. Diese gelten vordergründig für energetische Einzelmaßnahmen oder für solche Maßnahmen, die der Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards dienen. Anspruchssteller können Eigentümer von Wohnungen, Häusern oder Büroräumen sein. Mieter können jeweils über ihre Vermieter die Möglichkeiten einer Schaffung von saniertem Wohnraum klären.

Ist ein Neubau in Planung, greift das KfW Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung 431“. Hierbei wird insbesondere die effiziente und bedarfsgerechte Planung einer Wohnraumbelüftung subventioniert, die bereits bei der ersten Gesamtplanung eines Wohn- oder Geschäftsgebäudes mit einbezogen wird. Diese sind in aller Regel weniger aufwändig, da nicht in bestehende Strukturen und Bausubstanzen eingegriffen werden muss.

Einzelmaßnahmen zur Wohnraumbelüftung

Im Rahmen der Bezuschussung von Maßnahmen zur Wohnraumbelüftung sind auch Einzelmaßnahmen förderfähig, die sich auf kontrollierte Wohnungslüftungen für Ein- und Zweifamilienhäuser beziehen. Wichtig: Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss hierfür vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein. Diese Option ist für all jene Maßnahmen geeignet, die nicht die Schaffung eines KfW-Effizienzhaus-Standards zum Ziel haben. Dies sind etwa Maßnahmen wie die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken. Aber auch eine geplante Erneuerung der Fenster beziehungsweise der Außentüren oder der Austausch bzw. die Optimierung der Heizungsanlage fallen ebenso darunter, wie die Erneuerung und/oder der Einbau einer Lüftungsanlage. Hier greift das Förderinstrument für Bestandsbauten KfW 152 „Energieeffizient sanieren“. Für solche Einzelmaßnahmen stehen maximal 50.000 Euro Darlehenssumme bei 0,75 Prozent eff. Jahreszins mit einem Tilgungszuschuss von 10.000 Euro zur Verfügung.

KfW Förderungsmöglichkeiten für Lüftungsanlagen in Neubauten

Aber auch für aktuelle Bauvorhaben bieten sich attraktive Fördermöglichkeiten über die KfW. Denn Wohnraumbelüftung ist keine Eintagsfliege, die mit Abklingen der derzeitigen Covid-19-Pandemie an Bedeutung verlieren wird.

Das Programm KfW 153 „Energieeffizient Bauen – Kredit“ dient einer günstigen Baufinanzierung energieeffizienter Wohngebäude. Und hier inbegriffen ist – je nach geplantem Effizienzhaus-Standard – auch eine Förderung der Wohnraumbelüftungsanlage integriert. Die KfW übernimmt 50 Prozent der Kosten für die Baubegleitung bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro pro Bauvorhaben. Der Zuschuss basiert auf dem KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung 431“. Dieser lässt sich nur in Kombination mit den Programmen „Energieeffizient Sanieren – Kredit 151/152“, „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss 430“ oder „Energieeffizient Bauen – Kredit 153“ beantragen.

Nicht jedes Wohnraumbelüftungsgerät ist förderungsfähig

Doch bei weitem nicht jedes Gerät zur Wohnraumbelüftung erfüllt die Anforderungs-Kriterien des KfW-Programms „Energieeffizient sanieren“. Wichtig ist, sich vorab zu informieren. Der Fachhandel hält neben den gängigsten und leistungsfähigsten Produkten auch in aller Regel das notwendige Fachwissen bereit. Als Empfehlung gilt, nur solchen Betrieben bei der Beratung zu Vertrauen, die eine Mitgliedschaft in den Innungen und die notwendigen Schulungen vorweisen kann. Und wie bei nahezu jeder staatlichen Förderung gilt: Zuerst planen und beantragen, dann kaufen und installieren.


© Bilder New Africa und Noppadon @ stock.adobe.com

One Reply to “KfW-Förderung: Für kontrollierte Wohnraumlüftung gibt es Zuschüsse”

  1. Mir war bisher nicht bewusst, dass die KfW auch den Bau von Effizienzhäusern unterstützt. Wir werden demnächst ein solches Haus bauen lassen. Jetzt werde ich mich aber erst einmal mit den Finanzierungsmöglichkeiten beschäftigen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert